Völlig überraschend starb am 18.11.2020 mit 61 Jahren P. Stephan Haering, Mönch der Benediktinerabtei Metten und Professor für Kirchenrecht und kanonische Rechtsgeschichte an der LMU. Neben verschiedenen weiteren Ämtern war er Dekan der Historischen Sektion der Bayerischen Benediktinerakademie. In deren erstem Kurznachruf ist zu lesen:
„Die Bayerische Benediktinerakademie trauert um P. Prof. DDr. Stephan Haering OSB (Abtei Metten). Er wurde am 15. November 1959 in Grafenau geboren, legte 1979 die Zeitlichen Gelübde in der Abtei Metten ab und empfing 1984 die Priesterweihe. Nach theologischen und kirchenrechtlichen Studien lehrte er zunächst Kirchenrecht in Würzburg und anschließend in München. Daneben bekleidete er zahlreiche Funktionen im Rahmen der Erzdiözese München und der Deutschen Bischofskonferenz. Zur Benediktinerakademie zählte er seit 1988 und leitete die Historische Sektion als Dekan seit 2014. Durch Vorträge bei den Jahrestagungen und zahlreiche Beiträge in den ‚Studien und Mitteilungen‘ hat er am wissenschaftlichen Auftrag der Akademie mitgewirkt, vor allem bleibt er aber als liebenswürdiger und rundum zuverlässiger Mensch in Erinnerung.“
P. Stephan veröffentlichte eine Reihe von Studien zur Ordensgeschichte. Relevant für die Oberpfalz ist seine kirchenhistorische Dissertation, die auch die Abteien Ensdorf, Michelfeld, Reichenbach und Weißenohe berücksichtigt:
Die Bayerische Benediktinerkongregation 1684–1803. Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung der Verfassung eines benediktinischen Klösterverbandes unter Berücksichtigung rechtlicher Vorformen und rechtssprachlicher Grundbegriffe, Salzburg: Diss. 1987.
Ein aus Oberviechtach stammender Benediktiner war Gregor Zallwein, Mönch in Wessobrunn und Professor für Kirchenrecht an der Benediktiner-Universität Salzburg. Über ihn schrieb P. Stephan den Aufsatz:
Der Salzburger Kirchenrechtler Gregor Zallwein OSB (1712–1766). Ein Beitrag zur Gelehrtengeschichte des kanonischen Rechts im Zeitalter der Aufklärung, in: Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige 103 (1992) 269–312.
In die Diskussionen um anstehende Kirchenreformen brachte er im vergangenen Jahr den Vorschlag ein, die tradierten Regelungen zu Leitung von Klöstern und Orden als mögliches Modell und Vorbild für eine zeitgemäße Verfassung der katholischen Kirche heranzuziehen.
Einen ausführlichen Nachruf gibt es hier.